AGB/Preise

Die Norm- bzw. Standardseite

Textdienstleistungen werden nach Standard- bzw. Normseiten abgerechnet. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) definiert eine Normseite mit 1500 Zeichen inklusive Leerzeichen.

Die Zeichenanzahl Ihres Textes inklusive Leerzeichen können Sie in Ihrem jeweiligen Textverarbeitungsprogramm einsehen.

Zur Verdeutlichung:

Ein durchschnittlicher Roman umfasst etwa 500.000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Diese Zeichenanzahl wird durch 1500 geteilt und damit auf Normseiten umgerechnet.

500.000 : 1500 = 333,33 Normseiten

Dieser Wert wird mit dem Seitenpreis pro Lektoratsdurchgang multipliziert. Der Seitenpreis richtet sich dabei nach dem jeweiligen Aufwand.

333,33 x 5,00 EUR/Seite = 1665,65 EUR

Anhand dieser Standardisierung ist eine gerechte und vergleichbare Abrechnung möglich, die sich ausschließlich auf den zu bearbeitenden Text beschränkt. Bilder werden nicht mitgezählt. Textgröße, Randabstände, Anzahl der Fußnoten usw. spielen keine Rolle.

Nicht immer lassen sich die im Folgenden aufgelisteten Schritte eines Lektorats eindeutig dem ersten oder zweiten Durchgang zuordnen. Für ein konkretes, auf Sie zugeschnittenes Angebot bitte ich um einen Einblick in Ihr Manuskript. Ein Lektorat stellt kein Korrektorat dar. Im Zuge des Lektorats werden nur augenfällig erscheinende Rechtschreibfehler entfernt.

Erster Lektoratsdurchgang

Dieser ist hauptsächlich mit inhaltlichen Aspekten befasst:

Erzählperspektive (Allwissender Erzähler, Ich-Erzähler, Personaler Erzähler). Dramaturgie (Gestaltung und Aufbau des Textes). Spannungsbogen. Greifbarkeit von Emotionen. Logik. Figurengestaltung (Ist sympathisch, wer sympathisch sein soll? Bedient der Gegenspieler ein Stereotyp oder ist er nachvollziehbar und vielschichtig gestaltet?). Rückmeldung zu den Stärken und Schwächen des Manuskripts. Konkrete Vorschläge und Hinweise zur Überarbeitung. In Einzelfällen ist es möglich, dass mehr als ein inhaltlicher Lektoratsdurchgang notwendig ist – dieser wird jeweils nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.

Zweiter Lektoratsdurchgang

Dabei richte ich mein Augenmerk überwiegend auf sprachliche Aspekte:

Stil, Sprache, Stringenz (einheitliche Schreibung von Namen, Begrifflichkeiten und Orten), korrekter Satzbau, Worthäufungen und Wortwiederholungen, Absatzsetzung, Passivkonstruktionen, typische Füllwörter, Lesefluss. Beigefügt werden konstruktive Verbesserungsvorschläge. Es erfolgt zudem eine Überprüfung der umgesetzten Änderungen aus dem ersten Durchgang.

Das Honorar für die Lektoratsdienstleistung bestimmt sich nach dem schriftlichen Angebot der Auftragnehmerin. Bislang gewährte Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.
Auftragsänderungen und Zusatzaufträge werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt. Für Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber Zuschläge in Höhe von 1,00 € pro 1.500 Zeichen und für Redaktion und Recherche in Höhe von 30 % in Rechnung gestellt.

Jedida Astrid Hennig ist selbstständige, allein haftende Lektorin, im Folgenden Auftragnehmerin genannt.


Vertragsbedingungen, Umfang der Dienstleistung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Kunde und Auftragnehmerin. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot der Auftragnehmerin angenommen hat und der zu lektorierende Text der Auftragnehmerin zugegangen ist. Die Auftragnehmerin versteht das Lektorat als Dienstleistung zum Vorteil des Kunden, aus diesem Grund findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
Der Umfang der Leistung umfasst die im Angebot aufgeführten Leistungen.


Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er den Text verwenden will. Der Auftraggeber teilt des Weiteren mit, ob er die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht. Die dafür erforderlichen Unterlagen sind der Auftragnehmerin vorab zur Verfügung zu stellen. Besondere Schreibweisen, die von den Empfehlungen des Rechtschreibdudens abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.


Lieferung

Die Lieferung erfolgt sowohl hinsichtlich Versandart als auch Termin wie im Angebot vereinbart. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen besteht seitens der Auftragnehmerin nicht.


Gewährleistung

Die Auftragnehmerin haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mängel müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Stilistische Korrekturen hängen vom Sprachgefühl eines jeweiligen Lektors ab. Verbesserungsvorschläge der Auftragnehmerin bedürfen daher der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird demgemäß ausgeschlossen. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Risiko der elektronischen Übermittlung von Daten und Dateien trägt der Auftraggeber.


Zahlung

Die Auftragnehmerin erstellt in der Regel Teilrechnungen nach Fertigstellung und Übersendung der jeweiligen Lektoratsdurchgänge. Der Auftraggeber erhält die Rechnung per E-Mail. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen.


Vertraulichkeit

Jegliche Texte werden vertraulich behandelt. Einhundertprozentige Sicherheit, insbesondere beim Versand über E-Mail, kann von Seiten der Auftragnehmerin nicht garantiert werden.
Die Auftragnehmerin nimmt ausgewählte Autorennamen in ihre Referenzenliste unter https://jedida.de auf. Wünscht der Auftraggeber keine Auflistung, so bittet die Auftragnehmerin darum, dies schriftlich mitzuteilen: jedida.a.hennig@gmail.com.

Stand: 28.07.2023